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Darf mein Hund mit ins Ausland reisen?

Geschrieben von Sjoerd |

Viele Menschen möchten ihren Hund mit in den Urlaub nehmen. Dabei muss man die unterschiedlichen Einreisebestimmungen der Länder beachten, in die man reist oder durch die man hindurchfährt. Dazu gehören ein gültiger Heimtierausweis, Mikrochip, Impfungen, eine Gesundheitskontrolle durch den Tierarzt und gegebenenfalls eine Behandlung gegen Parasiten. Aber wusstest du, dass nicht alle Hunde in jedem Land willkommen sind? Oder dass sie nur unter strengen Auflagen einreisen dürfen? In diesem Blog besprechen wir die Anforderungen, die beliebte Urlaubsländer an die Einfuhr von Hunden stellen.

Einreisebestimmungen innerhalb Europas

Wenn du deinen Hund mit ins Ausland nehmen möchtest, musst du die ausländischen Gesetze und Vorschriften beachten. Dies gilt für das Zielland, aber auch für alle Länder, durch die du beispielsweise mit dem Auto reist.

Innerhalb der Europäischen Union gelten folgende allgemeine Regeln für das Reisen mit Hunden:

Mehr dazu in unserem Blog: Checkliste: Hund oder Katze geht mit in den Urlaub.

Diese Regeln gelten für Personen, die einfach mit ihrem Haustier reisen möchten. Hat die Reise einen kommerziellen Zweck, auch als Handelsverkehr bezeichnet, gelten andere Anforderungen. Hierfür kannst du dich an die NVWA wenden.

Für Reisen in europäische Länder, die nicht der EU angehören, können andere Anforderungen gelten. Ebenso für Reisen außerhalb Europas. Weitere Informationen findest du auf der Website des LICG oder über die NVWA.

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Reisen mit „gefährlichen“ Hunderassen

Wusstest du, dass in einigen Ländern bestimmte Hunderassen nicht gehalten werden dürfen? Es handelt sich dabei um sogenannte „gefährliche“ Rassehunde. Welche Rassen betroffen sind, variiert von Land zu Land.

In den Niederlanden ist beispielsweise für einige Rassen eine Untersuchung zum Verhalten und zur Gesellschaft (RvB-OGM) erforderlich, um einen Stammbaum beantragen zu können. Dies soll unerwünschtes (aggressives) Verhalten innerhalb dieser Rassen verhindern.

In den Niederlanden betrifft dies folgende Rassen:

  • American Staffordshire Terrier
  • Dogo Argentino
  • Rottweiler
  • Mastino Napoletano
  • Fila Brasileiro

Die Vorschriften bezüglich „gefährlicher“ Hunderassen unterscheiden sich je nach Land.

Im Folgenden besprechen wir die zusätzlichen Einreisebestimmungen für Reisen mit deinem Hund nach:

  • Belgien
  • Deutschland
  • Frankreich
  • UK
  • Österreich
  • Italien
  • Spanien

Darf ich mit meinem Hund nach Belgien reisen?

Wenn dein Hund einen europäischen Heimtierausweis mit gültiger Tollwutimpfung und einen registrierten Mikrochip hat, darfst du mit deinem Hund nach Belgien reisen.

In Belgien gibt es kein Verbot in Bezug auf die Rasse des Hundes.

Darf ich mit meinem Hund nach Deutschland reisen?

In Deutschland ist es Pflicht, deinen Hund im Auto sicher zu sichern, beispielsweise mit einem Hundegurt, einer Transportbox oder hinter einem Hundegitter. Lies mehr darüber in unserem Blog: Autogurtpflicht für Hunde in Deutschland.

Zudem kann je nach Bundesland eine Leinen- oder Maulkorbpflicht gelten.

Es ist außerdem verboten, mit bestimmten gefährlichen Hunderassen länger als vier Wochen zu verweilen. Dies gilt insbesondere für folgende Rassen und deren Kreuzungen:

  • Pitbull-Terrier
  • American Staffordshire Terrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • Bullterrier

Wenn du mit diesen Hunderassen reisen möchtest, benötigst du zudem spezielle Papiere (z. B. Stammbaum, Impfpass, Nachweis eines Verhaltenstests usw.).

Einige Bundesländer haben eigene, zusätzliche Listen verbotener Hunderassen. Auch Gemeinden können eigene Regeln haben. Es ist daher ratsam, sich über die örtlichen Vorschriften beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft zu informieren.

Dabei geht es um folgende Rassen und deren Kreuzungen:

  • Bullmastiff
  • Dogo Argentino
  • Bordeauxdogge
  • Fila Brasileiro
  • Spanischer Mastiff
  • Mastiff
  • Tosa Inu
  • Mastino Napoletano
  • Bandog
  • Alano
  • Cane Corso
  • Rottweiler
  • Dogo Canario (Perro de Presa Canario)
  • Perro de Presa Mallorquín
  • Kangal
  • Kaukasischer Owtscharka
  • American Bulldog

Darf ich mit meinem Hund nach Frankreich reisen?

In Frankreich werden zwei Kategorien gefährlicher Hunde unterschieden:

Kategorie 1: Hunde ohne FCI-anerkannten Stammbaum, die folgenden Rassen ähneln:

  • American Staffordshire Terrier (Pit Bulls)
  • Mastiff
  • Tosa
  • Alle Kreuzungen dieser Rassen, einschließlich Boerboel

Diese Hunde dürfen weder gehalten noch eingeführt oder durch Frankreich transportiert werden.

Kategorie 2: Hunde mit anerkanntem Stammbaum der Rasse:

  • American Staffordshire Terrier
  • Tosa
  • Rottweiler
  • Kreuzungen, die dem Rottweiler ähneln

Der Stammbaum muss vom französischen Landwirtschaftsministerium anerkannt sein. Die Einfuhr ist unter strengen Auflagen erlaubt. Dazu gehören ein französischsprachiger Kurs und ein Verhaltenstest. Hunde müssen immer angeleint und gemauelkorbt sein. Zudem ist eine Haftpflichtversicherung erforderlich. Mehr Informationen bietet das französische Ministerium für Landwirtschaft.

Darf ich mit meinem Hund ins Vereinigte Königreich reisen?

Zum Vereinigten Königreich gehören Großbritannien (England, Schottland und Wales) sowie Nordirland. Für Nordirland gelten weiterhin EU-Regeln, Großbritannien gilt als Drittland.

Eine Tollwut-Titerbestimmung ist bei Reisen zwischen UK und EU nicht erforderlich.

Im Auto muss der Hund sicher transportiert werden (Hundegurt, Transportbox oder Hundegitter). Die britische „Highway Code“ schreibt vor, dass Tiere dich nicht ablenken oder gefährden dürfen.

Folgende Rassen sind im UK verboten:

  • Pitbull
  • Japanischer Tosa
  • Dogo Argentino
  • Fila Brasileiro
  • Ähnliche Rassen und Kreuzungen

Eine Behandlung mit Praziquantel ist Pflicht, 24 bis 120 Stunden vor Einreise, dokumentiert im Pass.

Zur Rückkehr in die Niederlande ist eine Eigentümererklärung erforderlich (über NVWA oder LICG).

Darf ich mit meinem Hund nach Österreich reisen?

Zusätzlich zu den EU-Regeln gelten keine generellen Sonderregelungen. Manche Bezirke haben jedoch Maulkorb- oder Leinenpflicht oder Rassenvorgaben. Informiere dich über das Sozialministerium.

Darf ich mit meinem Hund nach Italien reisen?

Zusätzlich zu den EU-Regeln gilt: Maulkorb muss mitgeführt werden. Bei Gefahr oder auf Anordnung ist er anzulegen. In Städten oder öffentlichen Orten gilt eine Leinenpflicht (max. 1,5 Meter).

Darf ich mit meinem Hund nach Spanien reisen?

Haustiere sind oft in Hotels nicht erlaubt. Für bestimmte Rassen gelten strenge Regeln als „gefährliche Hunde“:

  • Pit Bull Terrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • Dogo Argentino
  • Rottweiler
  • Fila Brasileiro
  • American Staffordshire Terrier
  • Tosa Inu
  • Akita Inu
  • Kreuzungen

Auch Hunde mit bestimmten Merkmalen oder mit Aggressionsverhalten fallen darunter. Pflicht: Leine, Maulkorb, Registrierung, Versicherung (min. 120.000 €), Nachweise körperlicher und psychischer Eignung, polizeiliches Führungszeugnis. Vorschriften variieren nach Region – erkundige dich bei der Botschaft.

Fliegen mit gefährlichen Hunderassen

Beim Fliegen gelten andere Regeln. Ob dein Hund mitfliegen darf, hängt ab von:

  • Der Fluggesellschaft
  • Dem Zielland
  • Der Rasse

Einige Airlines schließen Rassen komplett aus, andere erlauben sie unter Auflagen (z. B. Maulkorb, Spezialbox). Informiere dich im Voraus.

Reisen mit Hunden in Europa

Wie du siehst, gibt es vieles zu beachten, besonders bei als gefährlich eingestuften Rassen.

Gehst du auf Reisen? Auf unserer Seite Im Urlaub mit Ihrem Haustier findest du alle Informationen – ob dein Hund mitkommt oder zu Hause bleibt.

Fragen? Kontaktiere uns unter tierarzt@medpets.de.