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Der europäische Heimtierausweis

Geschrieben von Indy |

Seit Dezember 2014 haben sich die Vorschriften für das Reisen mit Haustieren geändert und ein neuer europäischer Heimtierausweis wurde eingeführt.

Stethoskop auf Formular

Dieses Heimtierausweis ist besser vor Fälschung geschützt und darf nur noch von Tierärzten ausgestellt werden.

Der Ausgeber führt Buch darüber, welche Pässe mit welcher Passnummer an welchen Tierarzt geliefert wurden. Züchter können somit keine leeren Pässe mehr erhalten, um diese selbst auszufüllen – wie es früher gelegentlich vorkam.

Was ist zu tun, wenn mein Haustier einen Pass von vor Dezember 2014 hat?


Hat ein Haustier bereits einen EU-Heimtierausweis und wurde die Identifikation des Tieres vor dem 29.12.2014 eingetragen, darf dieser Pass weiterhin für Auslandsreisen verwendet werden. Wurde der Pass jedoch nach dem 29.12.2014 ausgestellt und möchtest du mit dem Tier reisen, dann ist ein neuer EU-Heimtierausweis erforderlich.

Ist ein alter Pass gültig, wenn er nach Dezember 2014 ausgestellt wurde?

Alte Pässe, die nach dem 29.12.2014 ausgegeben wurden, dürfen nur noch als Impfbuch verwendet werden – nicht mehr als offizielles Reisedokument! Dies muss im Pass klar vermerkt sein, und das Äußere des Passes sollte entsprechend angepasst werden (z. B. mit einem Aufkleber), um Verwechslungen mit dem neuen EU-Ausweis zu vermeiden.

Was muss im neuen EU-Heimtierausweis ausgefüllt und/oder laminiert sein, wenn er vom Tierarzt ausgestellt wird?

Beim Ausstellen des neuen Passes durch den Tierarzt müssen folgende Abschnitte ausgefüllt sein:

  • Abschnitt I – Angaben zum Halter inkl. Unterschrift: Pflichtfeld, aber keine Laminierung erforderlich.

  • Abschnitt II – Beschreibung des Tieres: Pflichtfeld. Name und Geburtsdatum müssen wie vom Besitzer angegeben eingetragen werden. Keine Laminierung erforderlich.

  • Abschnitt III – Kennzeichnung des Tieres: Pflichtfeld und muss laminiert werden.

  • Abschnitt IV – Ausstellung des Ausweises: Pflichtfeld, keine Laminierung nötig. Angaben wie Name des Tierarztes, Ausstellungsdatum, Praxisstempel und vollständige Unterschrift des Tierarztes sind erforderlich. Nur ein Kürzel reicht nicht aus, da es nicht nachvollziehbar ist. Unvollständig ausgefüllte Pässe können an der Grenze zur Zurückweisung führen.

Was muss eingetragen und/oder laminiert sein, damit ich mit meinem Tier reisen darf?

Zusätzlich zu den allgemeinen Feldern müssen folgende Angaben vorhanden sein:

  • Abschnitt V – Tollwutimpfung (Tollwut): Nach der Impfung vollständig ausfüllen. Das bedeutet: Impfstoffaufkleber oder handschriftlich Hersteller, Impfstoffname und Chargennummer, Impfdatum, „gültig ab“- und „gültig bis“-Datum, Name und Unterschrift des Tierarztes sowie Praxisadresse und Telefonnummer. Der Impfstoffaufkleber muss mindestens laminiert sein, idealerweise der ganze Abschnitt.

  • Behandlungen im ersten Teil des EU-Passes (z. B. gegen Zecken, Würmer oder zusätzliche Impfungen), die für die Einreise erforderlich sind und mit einem Aufkleber dokumentiert wurden, müssen laminiert werden.

  • Angaben im nationalen Teil (hinterer Abschnitt) müssen nicht laminiert werden. Sie sind nicht immer Voraussetzung für Reisen – überprüfe dies vorab!

Reisen mit Welpen und Kätzchen

Seit Dezember 2014 muss jedes Tier, das in die Niederlande einreist, eine gültige Tollwutimpfung haben. Diese darf frühestens ab einem Alter von 12 Wochen verabreicht werden und ist erst 21 Tage später gültig. Ein Tier unter 15 Wochen darf somit nicht mehr importiert werden. Belgien hat ähnliche Regelungen eingeführt. In den meisten EU-Ländern war dies bereits Pflicht.

Ist ein EU-Heimtierausweis verpflichtend?

Ein EU-Heimtierausweis ist derzeit noch nicht verpflichtend für alle Hunde oder andere Haustiere. Es liegt jedoch ein Vorschlag vor, ihn für alle Hunde verpflichtend zu machen. Ein konkreter Zeitplan ist noch nicht bekannt. Medienberichten zufolge könnte dies ab 2020 in Kraft treten.

Bis dahin ist der Pass nur erforderlich, wenn du mit deinem Tier ins Ausland reist. Es handelt sich um ein offizielles Identifikationsdokument, das ausschließlich von einem autorisierten Tierarzt ausgestellt werden darf. Zusätzlich gelten je nach Zielland bestimmte Einreisevorschriften, die du auf der Website des Landesinformationszentrums für Heimtiere (LICG) findest.

Zum Schluss:

  • Achte darauf, dass dein Hund – oder auch deine Katze – bei Auslandsreisen einen gültigen EU-Heimtierausweis mit allen erforderlichen Einträgen hat.

  • Prüfe die Einreisebestimmungen deines Reiseziels und stelle sicher, dass der Pass korrekt ausgefüllt ist, um Probleme an der Grenze zu vermeiden.

  • Suchst du einen Welpen? Kontrolliere den Pass sorgfältig. Ist er nicht korrekt ausgefüllt, frage nach dem Grund und nimm den Welpen erst mit, wenn alles stimmt – oder suche einen anderen Züchter. Ein fehlerhafter Pass kann auf einen unseriösen Züchter hinweisen.
    Die Welpen-Checkliste des LICG bietet weitere Tipps, worauf du beim Kauf eines Welpen achten solltest.

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